FAQ – Frappant Atelierstipendium

Häufig gestellte Fragen / FAQ

 

Welche Informationen muss die Bewerbung enthalten?

  • persönliche Angaben (Name, Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

  • Künstlerische Vita und Portfolio

    • tabellarische künstlerische Vita (1 PDF, max. 2 MB) inkl. Studium, Abschluss, ggf. Ausstellungen, Preise, Stipendien, Veröffentlichungen

    • Portfolio (1 PDF, max. 15 Seiten, max. 5 MB)

  • Motivationsschreiben aus dem hervorgeht, mit welchen Themen, möglichen Ausdrucksformen und künstlerischen Entwicklungen die Bewerber*innen sich aktuell und zukünftig befassen wollen. (max. 3.500 Zeichen unformatierter Text)

Wie reiche ich meinen Antrag ein?
Die Bewerbungen werden über das Online-Portal frappant.kulturstiftung-hh.de eingereicht.

Wer kann sich bewerben?

  • Absolvent*innen und Promovend*innen der HFBK und der HAW, deren Bachelor- oder Master-Abschluss 2023 oder 2024 erfolgt ist und

  • die ihren Hauptwohnsitz im Großraum Hamburg haben.

  • Voraussetzung ist, dass die Absolvent*innen innerhalb ihrer Arbeit einen künstlerischen Ansatz verfolgen und diesen weiterentwickeln wollen.

  • Die Bewerber*innen sollen das Atelier kontinuierlich nutzen. Offenheit für und Interesse an den Angeboten und Strukturen des Frappant e. V. und ggf. anderer Netzwerke sind gewünscht.

  • Das Stipendium dient der Unterstützung des Einstiegs in das Berufsleben als freischaffende*r Künstler*in und ist daher nicht mit einem (weiterführenden) Studium bzw. der Immatrikulation an einer künstlerischen Hochschule vereinbar. Eine Ausnahme bilden Promotionsstudent*innen, deren Hochschulabschluss 2023 oder 2024 erfolgt ist.

Ich habe in Hamburg meinen Arbeitsschwerpunkt, aber nicht meinen Hauptwohnsitz. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Das Atelierstipendium richtet sich an Absolvent*innen, die in erreichbarer Nähe (Großraum Hamburg) zum Atelier wohnen, da Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort nicht bestehen. Es ist gewünscht, dass das Atelier von den Stipendiat*innen kontinuierlich genutzt wird.

Ich bin während der Laufzeit des Atelierstipendiums als Student*in an einer Hochschule/Fachhochschule eingeschrieben. Kann ich mich bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist für Studierende aus den oben genannten Gründen leider nicht möglich.

Ich schließe mein Studium im Sommer 2024 ab, erhalte mein Zeugnis frühestens im Oktober. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja. Eine Bewerbung mit Abschluss zum Oktober ist möglich. Bitte geben Sie dies in Ihrer Vita entsprechend an.

Können wir uns als Gruppe bewerben?
Ja. Bitte beachten Sie die Raumgröße und überprüfen Sie die Eignung für Ihr Gruppenvorhaben.

  • Benennen Sie im Antragsformular bitte eine Person als Antragsteller*in und nennen den Gruppennamen mit einem Komma getrennt hinter dem Nachnamen.

  • Die Arbeitsbiografie/künstlerische Vita sowie das Portfolio sollten sich ausschließlich auf die künstlerischen Tätigkeiten als Gruppe beziehen, alle Mitglieder nennen und deren Zusammenarbeit belegen.

  • Die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen sollten für alle Mitglieder zutreffen. Bitte fassen Sie die entsprechenden Nachweise in jeweils einem Dokument zusammen.

Kann ich das Atelier als Wohnatelier nutzen?
Nein, das Übernachten ist in den Atelierräumen nicht zulässig.

Welche Art der künstlerischen Arbeit ist in den Atelierräumen nicht zulässig?
Aus Brandschutzgründen sind nicht zulässig: Tätigkeiten, die brand- oder explosionsgefährliche Stoffe in größeren Mengen erfordern sowie brandgefährliche Tätigkeiten, wie Feuer- und Heißarbeiten, insbesondere Schweißen.

In welcher Sprache kann ich den Antrag verfassen?
Sie können den Antrag und die entsprechenden Unterlagen auf Deutsch oder Englisch einreichen.

Darf ich mich bewerben, wenn ich parallel ein anderes Stipendium erhalte?
Ja. Wenn das Atelierstipendium mit einem drittmittelfinanzierten Projekt oder mit einem finanziell unterstützenden Stipendium ineinandergreift, besteht von Seiten dieses Atelierstipendiums kein Ausschlusskriterium.

Darf ich mich bewerben, wenn ich parallel eine Projektförderung erhalte?
Ja. Wenn das Atelierstipendium mit einem drittmittelfinanzierten Projekt oder mit einem finanziell unterstützenden Stipendium ineinandergreift, besteht von Seiten dieses Atelierstipendiums kein Ausschlusskriterium.

Wer entscheidet über den Antrag?
Im Anschluss an die Formalprüfung durch die Organisatorin des Frappant Atelierstipendiums entscheidet eine Jury über die eingereichten Anträge und die Auswahl der Stipendiat*innen. Die Organisatorin sowie Vertreter*innen des Frappant e. V. und der Hamburgischen Kulturstiftung sitzen der Jurysitzung bei.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?
In erster Linie wird auf Grundlage der eingereichten Unterlagen nach Qualität des künstlerischen Schaffens und nach dessen Plausibilität in Verbindung mit der geplanten Nutzung des Atelierstipendiums entschieden. Das Ateierstipendium umfasst Recherchen, Arbeitsvorhaben oder die konkrete Erstellung von Werken. Ziel des Stipendiums ist es, künstlerische Arbeitsprozesse zu unterstützen und zu fördern.

Wann und wie werde ich über das Ergebnis meiner Bewerbung informiert?
Sie werden etwa zwei Monate nach Bewerbungsschluss per E-Mail benachrichtigt.

Was umfasst das Atelierstipendium?

  • Atelierraum ausgestattet mit Wasseranschluss, Herd und Internet

  • Nutzung der Gemeinschaftsflächen (WC, Kantine)

  • Vernetzungsangebote (Frappant e. V. und andere (Art Off, BBK, Saloon, Künstler*innen-Häuser)

  • Ausstellung in der Frappant Galerie zusammen mit dem/der weiteren Stipendiat*in aus dem jeweiligen Jahr

  • Materialkostenzuschuss bis 1.000 Euro

Wird es die Möglichkeit geben, sich im Anschluss um eine Verlängerung des Atelierstipendiums zu bewerben?
Nein. Das Atelierstipendium ist auf ein Jahr begrenzt.

Kann ich das Atelierstipendium beantragen, wenn ich Sozialleistungen beziehe?
Details zur Kombinierbarkeit der erhaltenen Leistung und des Stipendiums klären Sie bitte vor Antragstellung mit Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit.

Hat das Atelierstipendium steuerliche Auswirkungen für mich?
Bei Fragen zu eventuellen steuerlichen Auswirkungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihre*n Steuerberater*in.